Als Voraussetzung für die Aufnahme in die Bahá'Ã-Gemeinde gilt: Die Anerkennung Bahá’u’lláhs als Gottesoffenbarer für dieses Zeitalter und das Bekenntnis zu den von ihm geoffenbarten Lehren und Prinzipien.
Eine Taufe, der die Kinder nach ihrer Geburt oder später zu unterziehen wären, kennt die Bahá’Ã-Religion nicht. Bahá’Ã-Kinder werden sowohl über den eigenen Glauben als auch über die anderen Religionen unterrichtet. Ab dem 15. Lebensjahr können sie sich selbständig entscheiden ob sie Bahá'à sein möchten.